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Rechtsanwältin Eva Böge
Fachanwältin für Familienrecht
Fischerstraße 6
15806 Zossen

Tel.: 03377-96 96 877
Fax: 03377-96 96 876

kanznulllei-eva.boege@arcor.de
www.familienrecht-zossen.de

Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)

Rechtsanwältin Eva Böge ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Grillendamm 2, 14776 Brandenburg an der Havel

Finanzamt Luckenwalde Steuernummer 3050/204/00236

Berufshaftpflichtversicherung ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf

Es geltend folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO- Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA –Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Anwälten aufgrund der berufsrechtlichen Regelungen (§ 43a Abs. 4 BRAO) untersagt. Vor der Annahme eines Mandats wird deshalb geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht.


Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwälte bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Dies ist über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) oder per eMail über schlnullichtungsstelle@brak.de zu erreichen.

Informationen zur OS-Plattform

Seit dem 09.01.2016 gilt die sog. ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013). Diese sieht die Einrichtung einer europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen vor. Zu diesem Zweck steht auf der OS-Plattform ein elektronisches Beschwerdeformular zur Verfügung. Nach Einreichung der Beschwerde wird der Unternehmer über den Eingang der Beschwerde informiert. Anschließend vereinbaren der Verbraucher und der Unternehmer, von welcher nationalen Einrichtung der alternativen Streitbeilegung die Streitigkeit bearbeitet werden soll. Der ausgewählten Streitbeilegungsstelle werden daraufhin die Einzelheiten der Streitigkeit zur Bearbeitung, Lösungsfindung und Schließung der Beschwerde übermittelt.

Die ODR-Verordnung gilt nach Art. 2 Abs. 1 für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen einem EU-Verbraucher und einem EU-Unternehmer, die durch Einschalten einer der EU-Kommission gemeldeten Streitbeilegungsstelle unter Nutzung der OS-Plattform erfolgt.

Insofern findet die ODR-Verordnung auch auf mit Verbrauchern geschlossene Rechtsanwaltsverträge Anwendung, die online zwischen Rechtsanwalt und Verbraucher geschlossen werden.

Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link zu finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Bildquellen:
Portrait: PHOTOGRAFIC Berlin - Vivian Werk
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